Bußgelder

Bußgelder und Geldauflagen sind eine wichtige Unterstützung der Arbeit von kinderherzen.

Dank diesen finanziellen Zuwendungen können wir beispielsweise in die Herzforschung investieren oder moderne medizinische Geräte für kinderherzchirurgische Einrichtungen anschaffen, die im normalen Kliniketat nicht vorgesehen sind.

BußgelderSie als Strafrichter, Strafrichterin, Staatsanwältin oder Staatsanwalt entscheiden über die Vergabe von Bußgeldern und haben die Möglichkeit, kinderherzen zu unterstützen.
Dadurch tragen Sie dazu bei, dass herzkranke Kinder aufwachsen wie andere Kinder und die Chance auf ein unbeschwertes Leben haben.

 

  • Wir haben ein Extra-Konto für Geldauflagen eingerichtet, sodass für Geldauflagen nicht unbeabsichtigt eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
  • Wir garantieren eine zeitnahe Abwicklung, sehen sofort wenn ein Zahlungsverzug eingetreten ist und informieren das Gericht umgehend darüber.
  • Wir garantieren die transparente Abwicklung nach den geltenden Datenschutzbestimmungen
  • Für Geldauflagen werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Wir halten für Gerichte und Staatsanwaltschaften ein Geldauflagen-Paket, bestehend aus einem Aufkleber mit unserer Adresse, Kontoverbindung und speziellen Überweisungsträgern, bereit.

Logo kinderherzen

Bitte nehmen Sie Kontakt per Telefon 0228 – 422 800 oder per E-Mail zu uns auf. 
Wir sind gerne für Sie da.